Rechtsanwalt Münster
Gewerbe- und Wirtschaftverwaltungsrecht

Das öffentliche Wirtschaftsrecht, nämlich das Wirtschaftverwaltungs- und Gewerberecht, ist ein weiterer Spezialbereich, in welchem die Kanzlei tätig ist. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt und Fachanwalt Bernward Münster, kann hier nicht nur auf eine mehr als 15jährige Tätigkeit als Rechtsanwalt zurückblicken, sondern darüber hinaus auch auf eine mehrjährige Praxis und Erfahrung als Syndikus.

Wir sind auf Teilgebiete des Wirtschaftverwaltungsrechts spezialisiert und befassen uns insbesondere mit

  • Gewerbeuntersagungen
  • Nichterteilung von Erlaubnissen
  • Widerruf von Erlaubnissen
  • Gaststättenkonzessionen
  • Anfechtung von Auflagen
  • Anfechtung von Gewerbeeinschränkungen
  • Zulassung zu Märkten und Volksfesten
  • Arbeitsschutz und Arbeitnehmerbeschäftigung
  • Ausbildungsrecht
  • Handwerksrecht
  • Recht der Industrie- und Handelskammern
  • Verfahren mit Gaststätten
  • Personenbeförderung
  • Subventionen und Beihilfen
  • Vorabentscheidungsverfahren zum EuGH

Wegen der starken verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Implikationen ist es ratsam, sich von vorneherein durch einen auf das Wirtschaftsverwaltungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht beraten und vertreten zu lassen.

In welcher Situation Sie sich auch befinden und welches Problem auch immer Sie haben - ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei sollten Sie zumindest wahrnehmen. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht.

Aktuelles

Rechtsanwalt und Fachanwalt Bernward Münster konnte auch neulich wieder in einem Verfahren des eiligen Rechtsschutzes vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen erreichen, daß ein Kölner Gaststättenbetrieb seine Schankerlaubnis behält. Die von der Stadt Köln verfügten Maßnahmen, nämlich die Versagung der Gaststättenerlaubnis, die Gewerbeuntersagung, Betriebseinstellung, Unterlassungs- verpflichtung und Schließungsanordnung, wurden zwar zunächst vom Verwaltungsgericht Köln in vollem Umfange bestätigt. Die Fachanwaltskanzlei Münster konnte jedoch in dem Rechtsbehelfsverfahren vor dem höchsten Verwaltungsgericht des Landes, dem Oberverwaltungsgericht in Münster, die Aufhebung bzw. Abänderung dieser Entscheidung durch Beschluß des OVG NRW vom 04.11.2011 – Az.: 4 B 1671/10 – und damit die Fortsetzung des Gaststättenbetriebs durchsetzen.

In Anlehnung an die insoweit einschlägige Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts mahnt das Oberverwaltungsgericht NRW, daß der Annahme eines Strohmannverhältnisses stets die genaue Analyse der Innenbeziehungen vorauszugehen hat. Dies war im vorliegenden Falle sowohl von der Stadt Köln als auch vom Verwaltungsgericht Köln vernachlässigt worden. Mittlerweile ist auch das Hauptsacheverfahren abgeschlossen. Somit steht fest, daß die Gaststätte endgültig weiterbetrieben werden kann.

Siehe auch