Rechtsanwalt Münster
Umweltschutzrecht

Umweltschutz ist nicht das Reservat einzelner naturverbundener „Überzeugungstäter“. Umweltschutz ist vielmehr eine Voraussetzung für das Überleben der Menschheit. Die Einsicht in die Begrenztheit der Ressourcen und der sog. Klimawandel führten zu weltweiten „Krisengipfeln“. Aber tatsächlich fängt Umweltschutz bei uns an. Was tun wir selbst, um die weitere Zerstörung der Umwelt vor unserer eigenen Haustüre zu verhindern?

Die Kanzlei Münster möchte ihren Beitrag dazu leisten, dass es beim Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen nicht nur mit Worten sein Bewenden hat. Mit Rat und Tat stehen wir Bürgern, Vereinen, Nichtregierungsorganisationen und Umweltverbänden zur Seite. Gegenüber Umweltsündern und Behörden, außergerichtlich mit dem Ziel einer gütlichen Einigung oder Mediation und – wenn nötig – gerichtlich bis in die höchsten Instanzen.

Wir stellen unsere Expertise im Umweltschutzrecht Betroffenen zur Verfügung. Im Rahmen größerer Projekte oder umfangreicherer umweltrechtlicher Verfahren arbeiten wir Seite an Seite mit Bürgern, Bürgerinitiativen, Verbänden und anderen Kollegen, häufiger auch aus größeren Anwaltskanzleien, zusammen, indem wir die Verfahrensführung oder aber einen Teil des Verfahrens spezialisiert übernehmen, als Gutachter, Verfahrensvertreter oder spezialisierte Sachbearbeiter eines Teilrechtsgebietes.

Wir sind auf Teilgebiete des Umweltrechts und des Umweltschutzrechts spezialisiert und befassen uns – je nach dem Umfang der Angelegenheit - alleine oder gemeinsam mit anderen Kollegen insbesondere mit

  • umweltgefährdenden Großvorhaben
  • Planfeststellungsverfahren
  • Luftimmissionen
  • Lärmimmissionen
  • Bodenschutz und Altlasten
  • Wasser und Wasserhaushalt
  • Naturschutz
  • Landschaftsschutz
  • Naturschutzgebieten
  • Biotop- und Artenschutz
  • Abwasser
  • Abfall und Kreislaufwirtschaft
  • Energierecht
  • Planungsrecht
  • Infrastrukturrecht
  • Staatshaftung und Schadensersatz.

Wegen der starken verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Implikationen ist es ratsam, sich von vorneherein durch einen auf das Umwelt- und Verfassungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht beraten und vertreten zu lassen.

In welcher Situation Sie sich auch befinden und welches Problem auch immer Sie haben - ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei sollten Sie zumindest wahrnehmen. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in umweltrechtlichen Fragen.

Aktuelles

Herr Rechtsanwalt Münster hatte als Fachanwalt für Verwaltungsrecht im Rahmen des Regionalplan-Änderungsverfahrens zur Erweiterung des Freizeitparks „Phantasialand“ (Brühl) umfassend Stellung bezogen und Einwendungen vorgetragen. Die Recherchen von Rechtsanwalt Münster sind aufschlussreich. So kommt er unter anderem zu dem Ergebnis, dass das „Phantasialand“ ohne die geforderte Erweiterung weder in seiner Existenz noch in seiner Konkurrenzfähigkeit gefährdet sei, dass es den Betreibern des Freizeitparks in Wirklichkeit um einen ersten Einstieg in eine groß angelegte Expansion hinein in das Schutzgebiet Kottenforst-Ville-Seen gehe und dass das Biotop-Verbund-System und Naherholungsgebiet „Villewald“ mit seinen rund 40 Seen schon wegen der zu erwartenden Immissionen durch die geplante Erweiterung existentiell gefährdet sein kann.

Mehr: Original-Stellungnahme zur Erweiterung des Phantasialands

Phantasialand-Erweiterung: Bezirksregierung und Regionalrat folgen den Einwendungen der Fachanwaltskanzlei Münster

Die Bezirksregierung Köln ist in ihrer Stellungnahme zur geplanten Erweiterung des Phantasialands in Brühl bei Köln den Einwendungen und Argumenten von Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt Münster gefolgt und hat dem Regionalrat in Köln vorgeschlagen, die westlich der Landesstraße L 194 gelegenen Gebiete des Naturparks Kottenforst-Ville von der Erweiterungsplanung auszunehmen. Dies hat der Regionalrat nun auch mit großer Mehrheit beschlossen. Damit ist die Gefahr einer Expansion des Freizeitparks in das einzigartige Landschaftsschutzgebiet mit seinem rund 40 Seen sowie wertvolle Waldgebiete umfassenden Biotop-Verbundsystem vorerst gebannt. Ein solches Ergebnis war zuvor in weite Ferne gerückt und stellt einen wichtigen Etappensieg zum Erhalt der grünen Lunge rund um das Ballungsgebiet Köln dar.

Mehr: Original-Stellungnahme zur Erweiterung des Phantasialands

Siehe auch